344
Otto Dix
Blatt aus Gästebuch der Maria Koch
Bleistiftzeichnung
Schätzpreis: € 4.000
+
344
Otto Dix
Blatt aus Gästebuch der Maria Koch
Bleistiftzeichnung
Schätzpreis: € 4.000
+
 

Otto Dix
Mutz. Orig.-Bleistiftzeichnung mit Unterschrift "Otto Dix" aus dem Gästebuch von Maria Koch. Auf Vélin. 18 : 22 cm.

Sehr persönliche Zeichnung, die vermutlich seine Frau Martha in einem breiten Sessel ruhend zeigt. Angefertigt für das Gästebuch seiner Schwägerin Maria Koch.

Über die Zeichnung hat Otto Dix eigenhändig ein Nietzsche-Zitat geschrieben: "Tanzen wir in tausend Weisen, frei wie unsere Kunst geheißen" (aus dem Gedicht An den Mistral) . Neben dem Zitat steht zudem von eigener Hand "Mutz", was der Kosename seiner Frau Martha war. Otto Dix war zeit seines Lebens ein großer Bewunderer Nietzsches. Das Zitat unterstreicht Dix' Auffassung von Kunst als einem freien, dionysischen Akt, der sich über bürgerliche Moralvorstellungen hinwegsetzt. In der Zeichnung konzentriert sich Dix in feinen, präzisen Linien ganz auf den Ausdruck des Gesichts und den Fluß der Stofffalten.
Mit seiner Schwägerin und ihrem Mann feierte das Paar Dix gerne. So ist zu vermuten, daß er seine Frau nach einer durchfeierten und durchtanzten Nacht im Gästebuch seiner Schwägerin verewigt hat.

- PROVENIENZ: Nachlaß Olga Unger (Stiefenkelin von Dix und Koch). - Auktion Ginhart, Tegernsee, 2024. - Seitdem in süddeutschem Privatbesitz.

A very personal drawing, presumably depicting his wife Martha reclining in a wide armchair. Created for the guestbook of his sister-in-law Maria Koch. Original pencil drawing with the signature "Otto Dix" from Maria Koch's guestbook. On wove paper. 18 : 22 cm. Otto Dix himself inscribed a Nietzsche quote above the drawing.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Otto Dix "Blatt aus Gästebuch der Maria Koch"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 34 % Aufgeld.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 34 %, Teilbeträge über € 200.000 29 % Aufgeld.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 27 %.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 27%, Teilbeträge über € 200.000 22 % Aufgeld.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.