388
Otmar Alt
2 farbige Tuschzeichnungen, 1987.
Tuschzeichnung
Schätzpreis: € 1.500
388
Otmar Alt
2 farbige Tuschzeichnungen, 1987.
Tuschzeichnung
Schätzpreis: € 1.500
Otmar Alt
Frohes Fest. Orig.-Zeichnung mit Aquarell und Deckfarben. Signiert, bezeichnet, mit Widmung und datiert (19)87.
Farbintensive abstrakte Darstellung einer tanzenden Maus.
- ILLUSTRATION: Darstellungsgröße 22,5 : 21 cm. - ZUSTAND: Unter Glas gerahmt (nicht geöffnet).
Dabei: 1 weitere Orig.-Zeichnung mit Aquarell- und Deckfarben beigegeben. Signiert und mit Widmung, datiert 1987.
Christmas wishes. Original drawing in watercolor and gouache. Signed, inscribed, and dated 1987. - Framed. - 1 addition.(R)
Frohes Fest. Orig.-Zeichnung mit Aquarell und Deckfarben. Signiert, bezeichnet, mit Widmung und datiert (19)87.
Farbintensive abstrakte Darstellung einer tanzenden Maus.
- ILLUSTRATION: Darstellungsgröße 22,5 : 21 cm. - ZUSTAND: Unter Glas gerahmt (nicht geöffnet).
Dabei: 1 weitere Orig.-Zeichnung mit Aquarell- und Deckfarben beigegeben. Signiert und mit Widmung, datiert 1987.
Christmas wishes. Original drawing in watercolor and gouache. Signed, inscribed, and dated 1987. - Framed. - 1 addition.(R)
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Otmar Alt "2 farbige Tuschzeichnungen"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 27 % Aufgeld.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 27%, Teilbeträge über € 200.000: 22% Aufgeld.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 27 % Aufgeld.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 27%, Teilbeträge über € 200.000: 22% Aufgeld.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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