259
Gottfried Wilhelm Leibniz
Eigh. Zahlungsaufforderung, 1695.
Schätzpreis: € 4.000
259
Gottfried Wilhelm Leibniz
Eigh. Zahlungsaufforderung, 1695.
Schätzpreis: € 4.000
Gottfried Wilhelm Leibniz
Philosoph und Mathematiker, 1646-1716. Eigenhändiges Schriftstück mit Unterschrift "Gottfried Wilhelm Leibniz mp". Wolfenbüttel, 12. Februar 1695. 1/2 S. 15 : 19 cm.
Anweisung, einen Teil seines Gehalts an den herzoglichen Küchenschreiber Christoph Balcke zu zahlen.
"Der Geheime Cammer Secretarius H. Johann Urban Müller wird dienstl ersuchet auf abschlag meiner besoldung an den H. Küchschreiber alhier Vierzig Thaler zu bezahlen .."
Darunter die eigenhändige Empfangsbestätigung des adressierten "Küchenschreibers alhier" Johann Christoph Balcke (1661-1730) mit Unterschrift. Balcke war seit 1693 herzoglicher Küchenschreiber in Wolfenbüttel, später Hofkammerschreiber und Oberküchenmeister am Hofe der Braunschweig-Wolfenbütteler Herzöge. Er war zugleich Hauseigentümer von Leibniz' Wolfenbütteler Zweitwohnsitz und unterstützte ihn in administrativen und organisatorischen Fragen des Wolfenbütteler Hofes.
- PROVENIENZ: Aus einer bedeutenden französischen Privatsammlung.
Autograph document signed. Order to pay 40 Taler from his salary to the ducal kitchen clerk Johann Christoph Balcke, his correspondent, landlord of his Wolfenbüttel secondary residence, and manager of his daily affairs during absences. With Balcke's receipted confirmation, signed. 1/2 p. 15 : 19 cm. Significant French private collection.
Philosoph und Mathematiker, 1646-1716. Eigenhändiges Schriftstück mit Unterschrift "Gottfried Wilhelm Leibniz mp". Wolfenbüttel, 12. Februar 1695. 1/2 S. 15 : 19 cm.
Anweisung, einen Teil seines Gehalts an den herzoglichen Küchenschreiber Christoph Balcke zu zahlen.
"Der Geheime Cammer Secretarius H. Johann Urban Müller wird dienstl ersuchet auf abschlag meiner besoldung an den H. Küchschreiber alhier Vierzig Thaler zu bezahlen .."
Darunter die eigenhändige Empfangsbestätigung des adressierten "Küchenschreibers alhier" Johann Christoph Balcke (1661-1730) mit Unterschrift. Balcke war seit 1693 herzoglicher Küchenschreiber in Wolfenbüttel, später Hofkammerschreiber und Oberküchenmeister am Hofe der Braunschweig-Wolfenbütteler Herzöge. Er war zugleich Hauseigentümer von Leibniz' Wolfenbütteler Zweitwohnsitz und unterstützte ihn in administrativen und organisatorischen Fragen des Wolfenbütteler Hofes.
- PROVENIENZ: Aus einer bedeutenden französischen Privatsammlung.
Autograph document signed. Order to pay 40 Taler from his salary to the ducal kitchen clerk Johann Christoph Balcke, his correspondent, landlord of his Wolfenbüttel secondary residence, and manager of his daily affairs during absences. With Balcke's receipted confirmation, signed. 1/2 p. 15 : 19 cm. Significant French private collection.
Aufgeld und Steuern zu Gottfried Wilhelm Leibniz "Eigh. Zahlungsaufforderung"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 34 % Aufgeld.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 34 %, Teilbeträge über € 200.000 29 % Aufgeld.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 27 %.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 27%, Teilbeträge über € 200.000 22 % Aufgeld.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 34 % Aufgeld.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 34 %, Teilbeträge über € 200.000 29 % Aufgeld.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 27 %.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 27%, Teilbeträge über € 200.000 22 % Aufgeld.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
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