Auktion: 556 / Wertvolle Bücher am 27.05.2024 in Hamburg Lot 320


320
Andy Warhol
Campbell's Soup Can, signiert, 1966.
*Druckgrafik
Schätzpreis: € 1.500
+
Andy Warhol
Campbell's Soup Can on Shopping Bag. Farbserigrafie auf Papiertragetasche. 42 : 24 cm (Tasche 49,5 : 43,5 cm). Boston 1966.

Rückseitig von Andy Warhol signiert.

Herausgegeben anlässlich der Warhol Ausstellung im Institute of Contemporary Art, Boston, Massachussets, 1966.

- ZUSTAND: Rückseitig etw. wasserfleckig und im Falz des Bodens ein ca. 2 cm langer Riss.

LITERATUR: Feldmann/Schellmann II.4A: "Edition: unkown seize with an unknown number signed".

Screenprint on shopping bag. Signed by A. Warhol verso. Slightly water-stained on the back and an approx. 2 cm long tear in the bottom fold.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Andy Warhol "Campbell's Soup Can, signiert"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 25%, Teilbeträge über € 200.000 20 % Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.